Vergleichen Sie in zwei Minuten, was Sie eingezahlt haben und was Sie bekommen haben. Kostenlos und anonym. Auf Wunsch prüft eine Kanzlei für Versicherungsrecht Ihren Vertrag.
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Kurzer Fragebogen: Versicherer, Abschlussjahr, gekündigt oder noch laufend, Rechtsschutz. Dauert zwei Minuten.
Eine Kanzlei für Versicherungsrecht meldet sich unverbindlich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007 sind besonders zu prüfen.
In dieser Zeit wurden Lebens- und Rentenversicherungen vielfach mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgeschlossen. War die Belehrung fehlerhaft, kann das Widerrufsrecht unter Umständen bis heute bestehen — mit der Folge, dass der Vertrag rückabgewickelt und nicht nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird. Ob das auf Ihren Vertrag zutrifft, kann nur eine anwaltliche Prüfung klären.
Von jedem Beitrag geht ein Teil nicht in die Sparanlage: Abschluss- und Vertriebskosten, laufende Verwaltungskosten und der Beitragsanteil für den Todesfallschutz. Was übrig bleibt, wird verzinst. Gerade in den ersten Jahren fließt daher wenig in das Guthaben.
Bei einer Kündigung darf der Versicherer unter Umständen einen Abzug vornehmen. Er muss im Vertrag vereinbart, beziffert und angemessen sein. Ob die Klausel wirksam ist und die Höhe stimmt, ist eine der häufigsten Streitfragen.
Werden die Abschlusskosten auf die ersten Vertragsjahre vorgezogen, spricht man von Zillmerung. Sie führt dazu, dass der Rückkaufswert früher Verträge lange sehr niedrig bleibt. Zur Berechnung des Mindestrückkaufswerts gibt es umfangreiche Rechtsprechung.
Beim Rückkauf erhalten Sie den Wert, den der Vertrag noch hat. Bei einer erfolgreichen Rückabwicklung nach Widerruf wird der Vertrag dagegen rückwirkend behandelt, als wäre er nicht geschlossen worden. Das ist der Grund, warum das Abschlussjahr so wichtig ist.
Weil nicht jeder Euro Beitrag gespart wird. Ein Teil deckt Abschluss- und Verwaltungskosten, ein weiterer den Todesfallschutz. Erst der Rest wird angelegt und verzinst. Dazu kann ein vertraglich vereinbarter Stornoabzug kommen. Dass die Auszahlung unter der Beitragssumme liegt, ist deshalb für sich genommen kein Fehler — die Frage ist, ob korrekt gerechnet wurde.
Ein Abschlag, den der Versicherer bei vorzeitiger Kündigung vom Guthaben abziehen kann. Er ist nur zulässig, wenn er im Vertrag vereinbart, betragsmäßig beziffert und angemessen ist. Über die Wirksamkeit solcher Klauseln wird häufig gestritten.
Damit ist die Möglichkeit gemeint, einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag auch lange nach Abschluss noch zu widerrufen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Bei Erfolg wird der Vertrag rückabgewickelt statt nur zurückgekauft. Besonders zu prüfen sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007. Ob das für Ihren Vertrag gilt, hängt vom konkreten Wortlaut Ihrer Unterlagen ab und kann nur anwaltlich beurteilt werden.
Nichts. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie eine Kanzlei ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten — bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt diese in der Regel die Gebühren.
Wenn es nicht um einen Rückkaufswert, sondern um eine abgelehnte Leistung geht, ist oft der Versicherungsombudsmann der günstigere erste Schritt. Auf ombudsmann-oder-anwalt.de sehen Sie in fünf Fragen, ob das Schlichtungsverfahren für Ihren Fall reicht.
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